Zur Frage einer Änderung des Stammzellgesetzes
(2007)
Der Nationale Ethikrat behandelt in dieser Stellungnahme die Frage, ob die sich international abzeichnende Entwicklung der Stammzellforschung und die mit dem Stammzellgesetz bisher gemachten Erfahrungen Anlass dazu geben, die seit 2002 geltenden Regelungen zu ändern. Das vorliegende Votum stellt bei seinen Überlegungen und Vorschlägen die Kompromisslinie, die der Gesetzgeber im Stammzellgesetz definiert hat, nicht infrage; es legt sie vielmehr als Rahmen der Bewertung zugrunde.
Referenz : http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/Stn_Stammzellgesetz.pdf/
Organisation : Nationaler Ethikrat (NER)
Zusätzliche Daten : Stellungnahme

