Datenhoheit und Datenschutz im Zusammenhang mit Smart Services

Ein Positionspapier im Rahmen der Begleitforschung des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Technologieprogramms „Smart Service Welt I“

Jürgen Ensthaler, Martin S. Haase

Wenn Privatpersonen und Unternehmen smarte Produkte – von Smartphones bis Maschinen in der Industrie 4.0 – nutzen, entstehen Daten. Diese Daten können sehr wertvoll sein. Wer sie sammelt, analysiert und intelligent verknüpft, kann intelligente Dienste, sogenannte Smart Services anbieten. Doch wem gehören die Daten? Müssen die Nutzende, die sie generieren, dafür entschädigt werden? Und wie verhält es sich dabei mit dem Datenschutz? Antworten geben Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, Leiter des Lehrstuhls für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht an der TU Berlin, und sein Kollege Dr. Martin Haase im Positionspapier „Datenhoheit und Datenschutz bei Smart Services“, das im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rechtliche Herausforderungen“ im Technologieprogramm Smart Service Welt I entstanden ist. Die Institut für Innovation und Technik (iit) ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der Durchführung der Begleitforschungsaktivitäten zu Smart Service Welt beauftragt.