Übergänge und Durchlässigkeit in der Aufstiegsfortbildung
Steuerungspotenzial der Zulassungs- und Anrechnungsvorschriften in bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsordnungen
Matthias Kohl, Sylvia Kestner, Regina Buhr
Die Zulassungs- und Anrechnungsvorschriften bundeseinheitlich geregelter Fortbildungsordnungen ermöglichen grundsätzlich die Anerkennung und Anrechnung von bestehenden Kompetenzen und bereits erworbenen Qualifikationen: So besagt bspw. die sogenannte "Auffangnorm", dass zu einer Fortbildungsprüfung auch Personen zuzulassen sind, die auf andere Art und Weise glaubhaft machen können, berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben. Die Zulassungs- und Anrechnungsvorschriften sind seit vielen Jahren systematisch seitens des Bundes in den beruflichen Fortbildungsordnungen verankerte Steuerungselemente zur Sicherstellung von Durchlässigkeit und zur Vermeidung von Doppellernen. Die Umsetzung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen Stellen.
In einer explorativen Studie auf Basis von Fallstudien in sechs Industrie- und Handelskammern und zwei Handwerkskammern wurde nun erstmals untersucht, wie diese Zulassungs- und Anrechnungsvorschriften in den Kammern tatsächlich umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich daraus für den Zugang zu Aufstiegsfortbildungsprüfungen und die Anrechnung vergleichbarer Prüfungsleistungen ergeben. Die Ergebnisse werden in diesem Beitrag vorgestellt und vor dem Hintergrund des bildungspolitischen Kontextes und entsprechender Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert. Es wird aufgezeigt, wie seit Jahren in der Gesetzgebung verankerte Elemente zu verbesserten Übergängen zwischen den Bildungsbereichen beitragen, welchen Grenzen sie unterliegen und wie diese abgebaut werden können.